Nach zahlreichen Konsultationsrunden mit relevanten Institutionen und Fachverbänden, die sowohl unter parlamentarischer als auch unter Medienaufsicht standen, begleitet von der Annahme der Änderungen erstmaliger Versionen der umstrittenen Bestimmungen, wurde der Entwurf des Investitionsgesetzes vom Parlament der Republik Serbien am 23. Oktober 2015 verabschiedet („Gesetz“).
Die angenommenen Änderungen des umstrittenen Artikel 24 sind nun im Gesetz inkorporiert und stellen sicher, dass der Zutritt zu Informationen von öffentlicher Bedeutung hinsichtlich der Investitionen entsprechend dem Gesetz verwirklicht wird, das den freien Zutritt zu Informationen von öffentlicher Bedeutung regelt. In diesem Sinne scheint das früher vorgesehene Diskretionsrecht der serbischen Regierung zu entscheiden ob die Daten veröffentlicht werden - was gewisse Besorgnis hervorgerufen hat, reduziert zu sein.
Obwohl die objektive Bewertung des Gesetzes und seiner materiellen Bestimmungen hinsichtlich der Investitionen im bestimmten Maße im Schatten der Diskussionen über Artikel 24 stand, sieht das Investitionsgesetz zahlreiche bedeutende Änderungen für den Investitionsrahmen der Republik Serbien vor.
Ziele des Gesetzes sind im Artikel 2 des Gesetzes angeführt:
Förderung des Investitionsumfelds in der Republik Serbien
Anregung von Direktinvestitionen zur Stärkung der ökonomischen und Wirtschaftsentwicklung, Wachstum der Beschäftigung und des gesamten sozialen Wohlbefindens
Gleiche Behandlung in- und ausländischer Investoren
Erhöhung der Effizienz bei der Erbringung von Dienstleistungen seitens staatlicher Behörden, die sich unmittelbar auf Investition beziehen
Schaffung eines attraktiveren Geschäftsumfelds für in- und ausländische Investoren
Das Gesetz teilt die Investitionen aufgrund der Bedeutung in zwei Kategorien ein:
Investitionen von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien
Investitionen von lokaler Bedeutung
Die Kriterien, die bei Einteilung der Investitionen angewandt werden sind folgende:
Anzahl neuer Arbeitsplätze
Art und Weise und Höhe der Investitionen
Einfluss auf die gesamte Außenhandelsbilanz der Republik Serbien oder auf einzelne Industriezweige, beziehungsweise in Bezug auf gezielte Exportmärkte
Langfristigkeit der Investitionen
Schaffung von hohem Wert oder hohem Mehrwert
Referenzen und Glaubwürdigkeit der Investoren
Neuer Investitionsrahmen
Das Gesetz schafft das alte Gesetz über ausländische Investitionen im Ganzen ab, sowie Kapitel VIII des Gesetzes über Außenhandel und Artikel 27 – 30 des Gesetzes über regionale Entwicklung.
Das Gesetz zwingt praktisch den staatlichen Behörden (über eine ihrer Körperschaften zur Unterstützung ausländischer Investitionen, bzw. über „Subjekte zur Investitionsunterstützung“ (wie im Kapitel IV des Gesetzes definiert) die Pflicht auf, den Investor aktiv zu unterstützen.
Die Subjekte zur Investitionsunterstützung, wie im Gesetz angeführt, sind: das für Wirtschaftsangelegenheiten zuständige Ministerium, der Rat für Wirtschaftsentwicklung, die Entwicklungsagentur der Republik Serbien, autonome Provinzen und Einheiten der lokalen Selbstverwaltung, einschließlich der Einheiten für lokale Wirtschaftsentwicklung und Investitionsunterstützung, als operative Einheiten der autonomen Provinz oder der lokalen Selbstverwaltung mit gemeinsamen Funktionen der Entwicklungs- und Investitionsunterstützung.
Die Verpflichtungen sind nun den Zuständigen auf lokaler / Provinzebene auferlegt, damit ein Projektteam gegründet wird, das den Investor unterstützen und den Investitionsplan für den Investor vorbereiten würde, der eine komplette Liste der Unterlagen beinhaltet, die der Investor zustellen soll, um alle für die Investition erforderlichen Genehmigungen und Dokumente zu erhalten.
Der Rat für Wirtschaftsentwicklung („Rat“) wird entsprechend Artikel 25. als Regierungsorgan gegründet, ist zuständig für die Begleitung von Investitionen, Wirtschaftsentwicklung, Zuteilung staatlicher Investitionsunterstützung, Beschlussfassung über Zuteilung von Investitionsanregungen und jährliche Berichterstattung an die Regierung über seine Tätigkeit. Alle Funktionen des Rates, die eine Expertise, technisches Wissen und administrative Tätigkeiten erfordern, wurden vollständig an die Entwicklungsagentur Serbiens übertragen.
Die Entwicklungsagentur Serbiens wurde beauftragt die professionellen, operativen und Entwicklungsfunktionen in Verbindung mit direkten Investitionen, Exportwerbung und Wirtschaftsentwicklung durchzuführen. Das Wirtschaftsministerium führt die Aufsichtsfunktion in Zusammenhang mit den Fragen, die sich auf die Agentur und deren Tätigkeit beziehen, durch.
Das Gesetz sichert im Wesentlichen die Unifikation der Funktionen, die vorher die Agentur für ausländische Investitionen und Exportwerbung der Republik Serbien (SIEPA) und die Nationale Agentur für Regionalentwicklung durchgeführt haben. Die Entwicklungsagentur Serbiens übernimmt die Rollen, Funktionen und Verantwortungen, die vorher im Berufsfeld von SIEPA – und der Nationalen Agentur für Regionalentwicklung standen. Dementsprechend werden SIEPA und die Nationale Agentur für Regionalentwicklung spätestens innerhalb von 120 Tagen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschafft werden.
Was stellt das in Praxis dar?
Aufgrund des Gesetzes können alle Investoren eine Reihe von Investitionsanregungen entsprechend Sonderakten, welche die staatliche Unterstützung, Maßnahmen der Steuer- und Zollbegünstigungen regeln, erfolgreich in Anspruch nehmen.
Im neuen Rahmen werden die Pflichten und Verantwortungen des Rates für Wirtschaftsentwicklung, der Entwicklungsagentur Serbiens, der autonomen Provinzen und lokalen Selbstverwaltungen bestimmt. Eines des Ziele des Gesetzgebers scheint die Herstellung einer proaktiven Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordination zwischen den lokalen/Provinzbehörden und den Investoren gewesen zu sein, um mit Investitionen beiderseitigen Nutzen zu erreichen.
Das Gesetz schreibt die Pflicht der lokalen/Provinzbehörden vor, gemeinsam ( mit dem Investor) die Investitionsvoraussetzungen und Fristen zu sichern, sowie die dringende Bearbeitung aller Unterlagen, die sich auf die Ausstellung von Genehmigungen und Unterlagen der öffentlichen Behörden beziehen, was eigentlich praktische Hilfeleistung für den Investor bedeutet. In diesem Sinne bieten Artikel 22 ( Gründung des Projektteams) und 23 (Investitionsprogramm) des Gesetzes neue praktische Lösungen, um dem Investor Hilfe auf lokaler/Provinzebene zu leisten. Diese Bestimmungen, zusätzlich verstärkt mit Artikel 16, zwingen den lokalen Provinzbehörden zahlreiche Verpflichtungen auf (Pflicht der Regierungsbehörde und dringendes Vorgehen), wobei die Pflicht des dringenden Vorgehens den lokalen /Provinzbehörden auferlegt wird.
Zusätzlich sieht Artikel 18 vor, dass, falls die lokale/Provinzbehörde nicht entsprechend Artikel 16 vorgeht, der Investor berechtigt ist, bei der Entwicklungsagentur Beschwerde einzulegen. Diese Agentur ist im Gegenzug verpflichtet, die Investoren durch Überprüfung von Anführungen aus deren Beschwerde zu unterstützen und Handlungen aus ihrer Zuständigkeit, angeführt in Artikel 36 vorzunehmen, um die nachgewiesenen Ordnungswidrigkeiten aus Artikel 16 zu berichtigen. In diesem Sinne ist die Entwicklungsagentur Serbiens verpflichtet, den Investor über ihre Handlungen spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Einreichung der Beschwerde seitens des Investors zu informieren.
Neue Horizonte für Investitionen
Nach der Durchführung der gesetzlichen Übersicht des Investitionsrahmens Serbiens, scheint die Absicht des Parlaments gewesen zu sein, die Sicherstellung der praktischen und materiellen Unterstützung für die Investoren als Norm zu etablieren, was lobenswert ist. Mit der Einführung neuer Bestimmungen über Projektteams und Investitionspläne, durch die Auferlegung von Pflichten und Verantwortungen relevanten Behörden und abgestimmten Beschwerdemechanismen, die dem Investor zur Verfügung stehen, hat das neue Gesetz die Möglichkeit die Art und Weise der Investierung in Serbien und in der Region völlig zu ändern.
Es ist wichtig zu betonen, dass die vorherige Erfahrung in Serbien zeigt, dass viele gut überdachte Gesetze und Vorschriften in der Praxis nicht angewandt oder nur teilweise angewandt waren, wegen inkonsequenter praktischer Anwendung, Mangel an politischem Willen, häufiger Änderungen in der politischen Struktur und ungenügender Kompetenz öffentlicher Angestellten.
Im Großen und Ganzen wird die gesamte Reichweite des Gesetzes bei der praktischen Anwendung und im Rahmen neuer Investitionsebenen bei der Begleitung der Anwendung ersichtlich sein. Das Gesetz ist für die wirtschaftliche Entwicklung Serbiens zu wichtig, damit es leichthin angewandt oder Opfer schädlicher politischer Erörterungen und Kompromisse wird. Damit die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, und die in seinen Zielen hervorgehoben werden, vollständig realisiert werden, werden die für dessen Anwendung zuständigen Behörden einen proaktiven, unvoreingenommenen und professionellen Zugang zu seiner Anwendung annehmen müssen.
Verfasser: Rechtsanwaltskanzlei „JPM Jankovic Popovic Mitic“