Alle Informationen und Anweisungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen für 2021 sind auf der Website der serbischen Agentur für Unternehmensregister im Abschnitt „
Register der Jahresabschlüsse“ veröffentlicht.
Die Website der Agentur bietet freien Zugang zu allen Arten von Antragsformularen, die für die Einreichung von Jahresabschlüssen und/oder Dokumenten gemäß Artikel 45 des neuen Rechnungslegungsgesetzes zu verwenden sind, sowie zu den Informationen über die gesetzlichen Fristen für ihre Einreichung, einschließlich Höhe der leicht veränderten Gebühren der Agentur für die Bearbeitung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, heißt es.
Die Website der Agentur für Unternehmensregister informiert auch über die Neuerungen bei der Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen für 2021, die Art der Aufgliederung von juristischen Personen und Unternehmern und/oder konsolidierten Gruppen des Realsektors nach Größe, die Art und Weise der Bestimmung der Prüfungspflicht und damit die Verpflichtung zur Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen, die Verpflichtung zur fortlaufenden Anwendung ausgewählter höherer Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den Vorschriften des neuen Rechnungslegungsgesetzes sowie weitere Informationen, die darauf abzielen, die Verpflichteten bei der Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen für 2021 unter Einhaltung der neuen Regeln zu unterstützen.
Mit dem Ziel, die effiziente Einreichung von Jahresabschlüssen und/oder Dokumenten für 2021 zu erleichtern, sei die Agentur bereit, alle erforderliche Unterstützung zu leisten, heißt es weiter.