Liberalisierung des Gasmarktes ab 1. Januar 2015
Das Gesetz über Energiewirtschaft sieht die Liberalisierung des Gasmarktes ab dem 1. Janaur 2015 vor. Das Recht auf die öffentliche Versorgung mit Erdgas werden nur Haushalte und Kleinverbraucher haben, gab die Wirtschaftskammer Serbien.
Um alle Gasanbieter, private und öffentliche, sowie Käufer mit ihren Rechten und gesetzlichen Verpflichtungn bekannt zu machen, veranstalten das Ministerium für Bergbau und Energiewirtschaft, die Energieagentur und die Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Wirtschaftskammer der Vojvodina und Regionalkammern von Niš, Pančevo und Subotica eine Reihe von Treffen zum Thema "Liberalisieurng des Gasmarktes".
Man wird dabei den Rechtsrahmen für den liberalisierten Markt, Verpflichtungen der Transport- und Verteilnetzbetreiber, Verpflichtungen öffentlicher und privater Gasanbieter sowie Verpflichtungen der Verbraucher auf dem freien Markt besprechen.
Das erste Treffen findet am 24. Oktober 2014 in der Regionalwirtschaftskammer Niš statt. Man plant weitere fünf Treffen in den folgenden dreißig Tagen und das letzte wird in der Wirtschaftskammer Serbien veranstaltet.
Durch Verabschiedung des Gesetzes über Ratifizierung des Vertrags über Gründung der Energiegemeinschaft verpflichtete sich Serbien zur Harmonisierung seines Rechtsrahmens und Liberalisierung des Gasmarktes im Einklang mit den Normen und Regeln der Europäischen Union.