Finanzielle Restitution verschoben auf Dezember 2018 - Regierugn schlägt Änderung des Gesetzes über Restitution
Die Regierung Serbiens schlug vor, dass die finanzielle Entschädigung von enteigneten Eigentümern vom 1. Janaur 2015 auf den Dezember 2018 verschoben wird.
Die Änderungen des Gesetzes über Restitution und Entschädigung, die auf der Tagesordnung des Prlaments ist, sehen die Verlängerung der Frist für die Emission von Staatsanleihen bis 15. Dezember 2017 und die Auszahlung bis 15. Dezember 2018 vor.
Diese Anleihen sollte, dem erwähnten Entwurf zufolge, innerhalb von 12 und nicht wie bisher vorgesehen innerhalb von 15 Jahren ausgezahlt werden.
Man sollte einen Betrag von 2 Mrd. EUR für die Entschädigung der enteigneten Eigentümer bereitstellen plus dazugehörenden Zinsen für alle Nutzer (2% ab dem 15. Dezember 2017 bis zum Fälligkeitstermin). Das gilt aber nicht für Eigentümer, die älter als 65 sind.
Ältere als 65 sollten innerhalb von 10 Jahren und jene, die älter als 70 sind, innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden.
Der Gesetzgeber sieht die maximale Entschädigung pro Eigentümer von 500.000 EUR. Das gleich Limit - 500.000 EUR - gilt auch für Eigentümer, der die Entschädigung für das Vermögen mehrerer enteigneter ursprünglicher Eigentümer fordert.
Vorgeschlagene Änderungen sehen auch vor, dass die Regierung Basiselemente der Anleihen, den Gesamtwert der Emission sowie die Bedingungen für die Verteilung und Auszahlung bis 20. Juni 2017 statt wie bisher geplant bis 31. Dezember 2014 definiert.
Die Auszahlung von Anzahlungen an enteigneten Eigentümer wird, diesem Entwurf zufolge, um zwei Jahre, vom 31. März 2015 auf 31. März 2017 verschoben.