Es gibt nicht genügend Projekte öffentlich-privater Partnerschaft - In 4 Jahren nur 31 bewilligt
Der kontinuierliche Geldmangel ermutigte die Stadtverwaltung von Belgrad, sich für die Partnerschaft mit Privatunternehmen zu entscheiden, die der Stadt nicht nur das Geld, sondern auch ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Technologien bieten können. Die Stadt will in der folgenden Zeit, unter anderem, eine Kläranlage für Abwässer gemeinsam bauen, Aufzüge ersetzen und die Straßenbeleuchtung modernisieren. Beld könnten Verträge im Wert von mehreren hundert Mio. Euro unterzeichnet werden.
Derzeit wird ein Projekt des öffentlich-privaten Partnerschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs umgesetzt, um private Omnibusunternehmen parallel zum Verkehrsbetrieb "GSP Beograd" ab dem 1. Januar zu engagieren. Dieses Projekt sollte in folgenden 10 Jahren umgesetzt werden, erklärte der Bürgermeister Belgrads Siniša Mali.
- Wir möchen einen Partner finden, der gemeinsam mit der Stadt Belgrad eine Anlage für Erzeugung von Strom aus Abfall bauen und uns die Deponie "Vinča" sanieren würde. Wir würden dadurch eines der größten Umweltprobleme in diesem Teil Evropa lösen - so Mali.
Das Konzept der öffentlich-privaten Partnerschaft wird in vielen Ländern schon lange angewandt, in Frankreich, z.B. seit dem 19. Jahrhundert. Solche Lösungen können sehr nützlich für Bürger sein, aber nur wenn Vergabeverfahren völlig transparent sind. Die Fachöffentlichkeit fordert deshalb die Stadtverwaltung auf, ein Register der bereits abgeschlossenen Verträge auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
- Der Ombudsman hat vor einigen Monaten reagiert, und die Erstellung des Registers verlangt. Es ist sehr problematisch, die Realisierung eines Vertrags ohne öffentliche Einsicht darin zu überwachen - unterstreicht Zlatko Minić aus "Transparentnost Srbija".
Dragan Stevanović, Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, erwartet die Vollendung des Registers bis Ende des Jahres oder etwa später, aber wir werden nicht lange darauf warten.
Umstritten für Experten ist die Bestimmung, dass das Gesetz über öffentlich-private Partnerschaft und Konzessionen nicht im Falle der Staatsverträge über öffentlich-private Partnerschaft angewandt wird. Man habe dadurch Raum für die Korruption geschaffen, weil in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen für die Bekämpfung der Korruption auch nicht gelten.
- Im Falle eines Staatsvertrags unterliegt die öffentlich-private Partnerschaft nicht der üblichen Kontrolle - unterstreicht Stevanović.
Vor der Entscheidung für eine öffentlich-private Partnerschaft muss man eine Durchführbarkeitsstudie erstellen lassen, um die Rentabilität einer anderer Lösung zu bestätigen oder zu bestreiten.