Gesetz über Wirtschaftskammern verabschiedet - Pflichtmitgliedschaft ab 1. Janaur 2017
Das serbische Parlament verabschiedete das Gesetz über Wirtschaftskammern, das eine Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Serbien ab dem 1. Januar 2017 vorsieht, teilte die serbische Wirtschaftskammer mit.
Kammermitglieder sind verpflichtet, die von der Kammer festgelegten Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
Unternehmer sollten nur eine Gebühr im Einklang mit ihren wirtschaftlichen Interessen zahlen.
- Weder der Staat, noch jemand anderer werden die Mitgliedschaftsgebühr bestimmen. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Vorteilen, bzw. Elementen, welche dieses Verhältnis bestimmen sollten. Es ist aber sehr wichtig, dass es sich um einen viel niedrigeren Betragg als heute geht - erklärte der Wirtschaftsminister Željko Sertić während der Diskussion im Parlament.