Erste Bank eröffnet erstes Sonderkonto für Zahlungsdienstleister "iPay See"
Nachdem am 1. Oktober 2015 das Gesetz über Zahlungsdienste in Kraft getreten ist, können auch E-Geldinstitute und private Zahlungsdienstleister neben Banken, der Zentralbank Serbien, dem Schatzamt und der Post verschiedene Zahlungsdienste bieten.
Die Erste Bank hat das erste Sonderkonto für einen Zahlungsdienstleister bzw. für den Kunden "iPay See" eröffnet, und dadurch mit der praktischen Anwendung des Artikels 10 des Gesetzes über Zahlungsdienste angefangen.
Durch Partnerschaft mit der Erste Bank ermöglicht "iPay See" die sichere und rechtzeitige Abwicklung aller Zahlungen seiner Kunden. Das bedeutet, dass die Transaktionen wie Bezahlung von Mietnebenkosten, Telefonrechnungen, Geldtransfer ula. an besonders markierten Standorten von "iPay See" durchgeführt werden können.
- Die Diversifiierung der Möglichkeiten für den Zahlungsverkehr ist schon lange ein internationaler Trend. Die Erste Bank ist bereit für neue Zahlungsdienstleister in Serbien und wir werden sie bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit als Partner unterstützen - erklärte Nikola Maslovaric, Leiter der Direktion für Geldverkehr bei der Erste Bank.