Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Serbien kostenfrei für drei Viertel der Unternehmen
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Ab dem 1. Januar 2017 sind alle Unternehmer und Gewerbetreibende in Serbien verpflichtet, eine Kammerumlage zu zahlen, aber nur an einem Ort und einen mehrfach kleineren Betrag im Vergleich zu der vorherigen Preisliste. Für drei Viertel der Unternehmen sollte die Mitgliedschaft völlig kostenfrei sein, erfährt die Belgrader Tageszeitung "Politika2.
- Rund 220.000 Unternehmer und Gewerbetreibende und alle neu gegründeten Unternehmen im ersten oder zweiten Geschäftsjahr plus weitere 70.000 Mikro- und Kleinunternehmen mit Umsätzen unter 20 Mio. Dinar sollten von der Zahlung der Kammerumlage im nächsten Jahr befreit sein - erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftskammer Serbien, Marko Cadez in einem Interview für "Politika".
Vertreter der Vereinigung für den Schutz der Verfassungsmäßigkeit (UZUZ) gaben vor kurzem bekannt, sie hätten eine Initiative an das Verfassungsgericht Serbiens eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit einiger umstrittenen Bestimmungen im Gesetz über Wirtschaftskammer zu überprüfen.
Die bisherige Berechnungspraxis, nach der Unternehmen 0,19% des Bruttolohns der Beschäftigten für den Mitgliedbeitrag zahlen sollten, sei nicht nachhaltig und habe eine große Belastung für Unternehmen dargestellt, gesteht man in der Wirtschaftskammer Serbien. Insbesondere, weil Unternehmen die Kammerumlage früher an zwei, drei und manche an mehreren Stellen gezahlt haben.
- Nach der monatelangen Beratung mit Unternehmen haben wir uns über ein neues Berechnungsmodell geeinigt. Der Mitgliedsbeitrag sollte künftig aufgrund der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens bzw. aufgrund seines Jahresumsatzes aus dem letzten veröffentlichen Jahresabschluss bereichnet werden - so Cadez.
Die Kammerumlage sollte von Unternehmern selbst, bzw. von ihren Parlamenten bestimmt werden. Die definitive Entscheidung wird die Versammlung der Wirtschaftskammer auf Vorschlag des Vorstands treffen.
- Rund 220.000 Unternehmer und Gewerbetreibende und alle neu gegründeten Unternehmen im ersten oder zweiten Geschäftsjahr plus weitere 70.000 Mikro- und Kleinunternehmen mit Umsätzen unter 20 Mio. Dinar sollten von der Zahlung der Kammerumlage im nächsten Jahr befreit sein - erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftskammer Serbien, Marko Cadez in einem Interview für "Politika".
Vertreter der Vereinigung für den Schutz der Verfassungsmäßigkeit (UZUZ) gaben vor kurzem bekannt, sie hätten eine Initiative an das Verfassungsgericht Serbiens eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit einiger umstrittenen Bestimmungen im Gesetz über Wirtschaftskammer zu überprüfen.
"Die Pflichtmitgliedschaft wird nicht wegen der Umlage eingeführt", sondern um die Repräsentativität der Kammer zu stärken, erklärte Cadez. Dies ermögliche ihr, laut seinen Worten, die ganze geschäftliche Gemeinschaft zu vertreten und um Interessen aller Sektoren zu kämpfen.
- Wir möchten Unternehmen, bestmögliche Dienste bieten, die Kosten für die Kammermitgliedschaft zu senken und die Vorteile zu erhöhen. Ab dem 1. Januar, wenn das neue, einheitliche Kammersystem in Kraft tritt, sollten Unternehmen für ihr Geld die notwendigen Dienstleistungen erhalten, maßgeschneiderte Pakete für jede Kategorie der Unternehmen. Sie sollten selbst die Vorteile der Mitgliedschaft im neuen Kammersystem erkennen - so Cadez.Die bisherige Berechnungspraxis, nach der Unternehmen 0,19% des Bruttolohns der Beschäftigten für den Mitgliedbeitrag zahlen sollten, sei nicht nachhaltig und habe eine große Belastung für Unternehmen dargestellt, gesteht man in der Wirtschaftskammer Serbien. Insbesondere, weil Unternehmen die Kammerumlage früher an zwei, drei und manche an mehreren Stellen gezahlt haben.
- Nach der monatelangen Beratung mit Unternehmen haben wir uns über ein neues Berechnungsmodell geeinigt. Der Mitgliedsbeitrag sollte künftig aufgrund der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens bzw. aufgrund seines Jahresumsatzes aus dem letzten veröffentlichen Jahresabschluss bereichnet werden - so Cadez.
Die Kammerumlage sollte von Unternehmern selbst, bzw. von ihren Parlamenten bestimmt werden. Die definitive Entscheidung wird die Versammlung der Wirtschaftskammer auf Vorschlag des Vorstands treffen.
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