Alle Unternehmen müssen einen Verbandkasten haben - Serbien bekommt neue Arbeitsschutzverordnung, zwei Jahre für vollständige Implementierung
Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen, in Hinsicht auf die geschätzten Risiken, technischen verfahren, Organiation, Art und Umfang des Arbeitsprozesses, Mitarbeiterzahl, Schichten, Anzahl von getrennten Einheiten, Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Entfernung zur nächsten medizinischen Einrichtung.
Die Erste Hilfe muss jedem Mitarbeiter während der Arbit zur Verfügung stehen, in allen Schichten und an allen Standorten. Sogar, wenn man den Notzarzt rechtzeitig angerufen hat, muss die Erste Hilfe geleistet werden.
Für alle Unternehmen gibt es die gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung. Geschäftsleiter und mindestens 2% aller regelmäßig im Betrieb anwesendern Mitarbeiter müssen regelmäßig in Erster Hilfe ausgebildet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jede Schicht und jede getrennte Einheit, sowie für Arbeitsplätze mit dem erhöhten Risiko die Anwesenheit mindestens eines ausgebilteten Erstehelfer zu sichern.
Mitarbeiter im Unternehmen müssen genau wissen, wer als Ersthelfer ausgebildet ist.
Der Betriebsverbandkasten muss folgende Mittel und Ausrüstung enthalten: Heftpflaster, Wundschnellverband, Fingerkuppenverband, Fingerverband, Pflasterstrips, Verbandtuch, Kompresse, Augenkompresse, Fixierbinde, Dreiecktuch, Verbandkastenschere, Vliesstoff-Tuch, antiseptisches Mittel für Haut und Inhaltsverzeichnis. Die ganze Ausrüstung muss in vorgeschriebener Menge in einem Wandschrank oder in einer tragbaren Tasche sein. Ein Wandschrank oder tragbare Tasche reichen für 20 Mitarbeiter aus.