Bundesregierung beschließt das veränderte Gesetz zur Pkw-Maut - Vignetten für Ausländer

Quelle: eKapija Montag, 06.02.2017. 15:31
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(FotoRasica/shutterstock.com)
Die Bundesregierung hat im zweiten Anlauf die umstrittene Pkw-Maut auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat das nach der Einigung mit der EU-Kommission veränderte Maut-Gesetz am 25. Januar 2017 beschlossen.


Die sogenannte "Infrastrukturabgabe" soll laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) "in der kommenden Wahlperiode" fällig werden. Falls die deutschen EU-Nachbarländer da keinen Strich durch die Rechnung machen: Die Maut, die letztlich nur Fahrzeughalter aus dem Ausland mehr belasten soll, steht stark in der Kritik.


In Brüssel trafen sich am gleichen Tag die Vertreter von elf Ländern unter Führung Österreichs, um eine Allianz gegen das Maut-Vorhaben zu schmieden. Eine Klage vor dem EU-Gerichtshof sei nicht ausgeschlossen, hieß es.


Autofahrer brauchen für die Benutzung der sogenannten Nationalstraßen, zu denen auch die Autobahnen gehören, eine Vignette. Sie gilt ein Jahr und kostet 38,50 Euro.


Inländische Halter von Pkw oder Wohnmobilen sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen – Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.


Der nach Abzug der Kosten erzielte Ertrag soll komplett zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen, um den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können. Der Aus- und Neubau der Verkehrswege soll unabhängiger von der Haushaltslage des Bundes werden, es soll mehr Planungssicherheit geben.

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