Neue Wattbeschränkung für Staubsauger in EU - Höchstens 900 Watt und 80 Dezibel
Ab September 2017 tritt eine Verschärfung der bisherigen Regelung in Kraft und in der Europäischen Union dürfen dann nur noch Staubsauger verkauft werden, deren Leistung maximal 900 Watt beträgt.
Hinzu kommt eine Lärmgrenze von maximal 80 Dezibel. Der jährliche Stromverbrauch soll dann auf 43 Kilowattstunden gesenkt werden. Darüber hinaus ist auch die Saugkraft festgelegt und so sollen Modelle der neuen Generation ab 2017 über 98 Prozent auf Hartböden verfügen, während es auf weichem Untergrund (bspw. Teppiche) über 75 Prozent sind. Außerdem muss der Staubsaugermotor mindestens 500 Arbeitsstunden halten.
Darüber hinaus müssen die Staubsauger mit einem Energielabel (wie man es beispielsweise von Kühlschränken kennt) versehen werden. Auf dem Label wird der Verbrauch gestaffelt, wobei es ein grünes Label A (sehr geringer Stromverbrauch) bis hin zum roten Label G (hoher Stromverbrauch) geben wird.
Welcher Sauger welches Label bekommt, ist von der Watt-Zahl abhängig. Mit Hilfe des EU-Energielabel für Staubsauger können Verbraucher schnell den Stromverbrauch ablesen, wobei der Aufkleber Aufschluss über weitere Leistungsmerkmal geben wird.
Zur Erinnerung: Ab September 2014 durften in der Europäischen Union nur noch Staubsauger verkauft werden, deren Leistung maximal 1.600 Watt beträgt.