Verkauf von Ackerland im Grenzgebiet verboten - Regierung Serbiens billigt drei Änderungen des Ackerlandgesetzes
Quelle: Tanjug
Montag, 28.08.2017.
14:43
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(FotoRajko Karišić)
Eine andere, von Risticevic vorgeschlagene und von der Regierung gebilligte Änderung sieht das Inkrafttreten des Gesetzes nur ein Tag nach der Veröffentlichun im Amtsblatt, und nicht wie es urpsrünglich vorgsehen war. Die angenommene Änderung sieht vor, dass das Gesetz ab dem 1. September in Kraft tritt.
Der Parlamentsausschuss für Landwirtschaft erörterte heute 47 Änderungen des Ackerlandgesetzes und akzeptierte zwei von Risticevic und eine vom Ausschuss für Landwirtschaft. Alle anderen wurden abgelehnt.
Das Parlament wird heute in der Fortsetzung der außerordentlichen Sitzung vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes besprechen, die Ausländern aus EU-Ländern den Erwerb des Eigentumsrechts am Ackerland in Serbine beschränken sollten.
Durch Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes will das Parlament die vollständige Liberalisierugn des Handels mit dem Ackerland verhindern, was ab dem 1. September dieses Jahres im Einklang mit der Stabilisierungs- und Assozierungsabkommens geschehen sollte. Ab diesem Herbst sollten serbische Staatsangehörige und EU-Bürger beim Kauf von Ackerland gleichgestellt werden.
Vorgeschlagene Änderungen sehen bestimmte Bedingungen für den Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken im Privatbesitz vor. Ausländer müssen mindestens 10 Jahre einen festen Wohnsitz in Serbien haben, bzw. in der Kommune, wo sie Eigentumsrecht am Ackerland erwerben wollen. Sie müssen, außerdem, einen registrierten landwirtschaftlichen Betrieb, Landmaschinen und Ausrüstung für die landwirtschaftliche Produktion besitzen.
Die gebilligte Änderung präzisiert, dass landwirtschaftliche Grundstücke, die in einer 10 km breiten Zone entlang der Staatsgrenze liegen keinesfalls verkauft werden dürfen. EU-Bürger können das Eigentumsrecht an maximal zwei Hektar Ackerland im Privatbesitz erwerben.
Vorgeschlagene Änderungen des Ackerlandgesetzes gelten aber nicht im Falle der Restitution, die im Einklang mit dem Gesetz zur Restitution des enteigneten Vermögens früheren Besitzern.
Die Republik Serbien ist zum Vorkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken im Privateigentum berechtigt.
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