HAUSHALTSAUSSCHUSS: Gehalts- und Rentenerhöhung um max. 5%
Die Verringerung der Gehälter und Renten im Jahre 2015 habe seinen Zweck erreicht. Die Krise, die vor der Haustür gewesen sei, sei dadurch vermieden worden. Wir seien deshalb für den ersten Schritt für ihre dauerhafte Regelung bereit. Und für diesen Schritt sei es notwendig, einen entsprechenden wirtschaftlichen rahmen für die Gehalts- und Rentenerhöhung 2018 zu definieren, heißt es im Bericht des Haushaltsausschusses.
Analysen des Haushaltsausschusses zeigen, dass der Haushaltsrahmen 2018 eine Erhöhungu m maximal 5% erlaubt. Ein höheres Prozentsatz wäre mit dem zu erwartenden BIP-Wachstum nicht gerechtfertigt, oder genauer gesagt, er würde nicht auf dem Produktionswachstum im Privatsektor beruhen und würde sicher zum neuen gefährlichen makroökonomischen Ungleichgewicht führen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt deshalb eine Rentenerhöhung um 2,5% 2018 als den ersten Schritt, und den restlichen fiskalischen Raum für die Abschaffung der Hälfte der vorläufigen Verringerugn der überdurchschnittlichen Renten aus dem Jahre 2015 zu nutzen.
Aktueller Ad-hoc-Ansatz ohne objektive Argumente würde das beretis ungeregelte System zusätzlich destabilisieren, behauptet man im Haushaltsausschuss und schlägt als eine bessere Lösung vor, dass Beschäftigten im öffentlichen Sektor 2108 die Hälfte der vorläufigen Verringerung der Gehälter aus dem Jahre 2015 abgeschafft werde (eine Erhöhung um 5%).