Steueranreize für Existenzgründer erst ab Mitte 2018 - Drei Gesetze müssen verändert werden

Quelle: Blic Donnerstag, 09.11.2017. 14:12
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Podeli

(FotoPORTRAIT IMAGES ASIA BY NONWARIT/shutterstock.com)
Existenzgründer können erst ab Mitte des nächsten Jahres mit Anreizien wie Steuer- und Beitragsbefreiung im ersten Geschäftsjahr sowie mit der Befreiung von anderen Gebühren und Abgaben rechnen.

Obwohl man in den letzten Monaten diese Maßnahme für den Anfang 2018 ankündigte, solltedas wahrscheinlich auf Juni 2018 verschoben werden.

- Bis Ende Dezember sollten Gesetze gändert werden, die die Anwendung dieser Maßnahmen ermöglichen sollten. Die Nationalallianz für lokale wirtschaftliche Entwicklung NALED, die diese Maßnahmen initiiert hat, besteht darauf, dass die Anwendung am 1. März 2018 beginnt.

Die Finanzverwaltung ist aber der Meinung, dass der 1. September eine bessere Lösugn wäre. Man wird sich sicher auf halbem Weg treffen, und die Maßnahmen, wahrscheinlich ab dem 1. Juni anwenden - behauptet die Quelle von Blic.

In der Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema befasst, sind Vertreter von NALED, Finanzministeirum und Finanzverwaltung.

Für die Anwendung der erwähnten Steueranreize müssen drei Gesetze gändert und ergänzt werden: Gesetz über Einkommenssteuer, Gesetz über Sozialversicherungsbeiträge und Gesetz über Kapitalertragssteuer, und man muss auch die Steuererklärung modifizieren.

Für diejenigen, die mit der Unternehmensgründung bis Inkrafttreten der erwähnten Erleichterungen warten wollten, ist es vielleicht besser, mit der Realisierung ihrer Pläne ein wenig zu verzögern.

Eine der geplanten Anreize für Existenzgründer wäre die Steuer- und Betragsbefreiung im ersten Geschäftsjahr, die sowohl Inhaber, als alle ihre Mitarbeiter betreffen würde.

Diese Maßnahme würde für alle, die Unternehmen als Arbeitslose gründen, und Mitarbeiter unter Arbeitslosen suchen. Existenzgründer sollten eine geringere Einkommenssteuer, sowie niedrigere Gebühren nd Abgaben zahlen. Beide Maßnahmen sollten ein Jahr nach der Unternehmensgründung angewandt werden.

Wie hoch sind die Kosten jetzt?


Die Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens reichen von 4.610 bis 31.610 Dinar, und sind fast doppelt so hoch wie für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (10.370 - 57.370).

Wenn es um monatliche Kosten für Steuer und Sozialbeiträge geht, müssen Unternehmer zwischen 12.245 und 32.892 ausgeben, und die GmbHs 14.813 Dinar monatlich, um diese Kosten zu decken. Die Kosten variere in Abhängigkeit von der Rechtsform, Gemeindeveraltung, wo das Unternehmen registriert ist, und anderen Ausgaben ab.

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