Finanzministerium schlägt Erhöhung des steuerfreien Teils des Gehalts auf 15.000 Dinar vor - Änderungen im Steuerrecht vorbereitet

Quelle: Tanjug Montag, 04.12.2017. 00:59
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(FotoSingkham/shutterstock.com)
Das serbische Finanzministerium hat die Erhöhung des der Besteuerung nicht unterliegenden Teils des Gehalts von aktuellen 11.790 auf 15.000 Dinar, die Verlängerung der Steueranreize für neue Mitarbeiter bis Ende 2019 wie auch die Einführung von neuen Steueranreizen für Existenzgründer und neue Unternehmen vorgeschlagen, berichtet sie serbische Nachrichtenagentur Tanjug.

Vorgeschlagene Änderungen des Steuerrechts, die auf der offiziellen Website des Finanzminiteriums veröffentlicht sind, betreffen das Gesetz über Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Der Gesetzgeber will die Anwendung bestimmter Anreize für neue Unternehmen und Existenzgründer verlängern und eine neue Methode für die Bestimmung der niedrigsten und höchsten Berechnungsgrundlage für Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung definieren.

Die niedrigste Berechnungsgrundlage für Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sollte nicht höher als 35% des Durchschnittslohns in Serbien in den vergangenen 12 Monaten sein, gestartet vom November des Jahres, das dem Jahr, für welches Beiträge festgelegt und bezahlt werden, vorangeht, heißt es im Vorschlag zur Änderung des Artikels 37 des Gesetzes.

Die Verpflichtung, die Überprüfung der Mehrwertsteuererklärungen für den 1.7.2018 einzureichen, wird verschoben. Verändert werden die Vorschriften für die Steuerbefreiung mit dem Recht auf den Abzug der vorherigen Steuern der Mehrwertsteuerpflichtigen für die Übertragung von Waren, die ein Passagier ins Ausland in seinem persönlichen Gepäck entsendet, und es wird ein spezielles Besteuerungsverfahren für den Handel mit Anlagegold eingeführt.

Unlängst wurden auch neue elektronische Steuererklärungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wie auch für die Steuer auf die Übertragung von absoluten Rechten eingeführt, und sie sollten ab dem 01. Janaur 2018 angewandt werden.

Der größte Teil der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sollten, wie erwartet, am 01. 01. 2018 in Kraft treten, meldet Tanjug.

Zwei steuer- und beitragsfreie Jahre für Existenzgründer

Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen des Steuerrechts sollten Existenzgründer von Steuern und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung für sich selbst und neun Mitarbeitern in den ersten zwei Jahren befreit werden, berichtet die Belgrader Tageszeitung Novosti. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, dass er sich selbst und seine Mitarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet hat, sowie, dass seine Mitarbeiter mindestens sechs Monate in der Evidenz der Agentur für Arbeit der Republik Serbiens waren.


Solche Anreize sind aber nur für die Gründung des ersten Unternehmens vorgesehen, nicht für den Start einer neuen Geschäftstätigkeit. Es ist ungewiss, wenn man diese Änderung in der Praxis anwenden würde, weil der Vorschlag einen Zeitraum von 1. Juli bis 1. Oktober 2018 vorsieht. Sie sollten aber für neu gegründete Unternehmen bis Ende 2020 gelten.

Aktuelle Anreizie für Arbeitgeber, die neue Mitarbeiter beschäftigen, sollten auch künftig in Kraft bleiben. Unter den bestimmten Bedingungen können eine Rückerstattung von 65% und 75% der Steuern und Abgaben beantragen. Diese Maßnahme sollte bis Ende 2017 angewandt werden, aber das Finanzministerium will jetzt diese Frist bis Ende 2019 verlängern, berichtet Novosti.

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