Nicht ruckzahlpflichtige Beihilfe für Familien mit drei und vier Kindern in Wohnungsnot
Insgesamt 63 Mio. Dinar wurden für diesen Zweck bereitgestellt. Die Mittel sollen Familien aus dem Haushaltsfonds für die Bevölekrungspolitik der AP Vojvodina für 2018 zur Verfügung ausgezahlt werden, durch einen öffentlichen Wettbewerb, den das Provinzsekretariat für Sozialpolitik, Demographie und Geschlechtergleichheit ausgeschrieben werden soll.
Das Recht auf nicht rückzahlpflichtige Beihilfe in Wohnungsnot oder für die Verbesserung der Wohnbedingungen haben Familien mit Wohnsitz in der Autonomen Provinz Vojvodina, die ab dem 01.01.2018 bis zur Ausschreibung des Wettbewerbs das dritte oder vierte Kind bekommen.
Das Provinzsekretär für Sozialpolitik, Demographie und Geschlechtergleichheit ist verpflichtet, eine Kommission zu bilden und die Kriterien und das Verfahren für die Realisierugn diser Rechte innerhalb von 30 Tagen nach dem Inkrafttreten der Entscheidung zu definieren.
Die Entscheidung trifft in Kraft am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz Vojvodina.