Österreicher bekommen 482 Hektar, Deutsche 376 Hektar Ackerland zurück
564 Anträge wurden von den österreichischen, und 593 von den deutschen Staatsbürgern abgegeben.
Nach Angaben der Agentur für Restitution wurden bislang 75 Anträge österreichischer Staatsbürger vollständig bearbeitet und die Rückerstattung beschlossen. Zurückgegeben wurden 13 Gewerberäume, zei Wohnungen und drei Gebäude - insgesamt 18 Einheiten mit der Gesamtfläche von 2.440 m2. Rückerstattet wurden auch 891 m2 unbebautes Bauland, 482 ha Ackerland, sowie 0,25 ha Wälder.
Im Einklang mit dem Gesetz über Restitution und Entschädigung hat die Agentur bisher 67 Entscheidungen über die Rückerstattung des enteigneten Eigentums von deutschen Staatsbürgern getroffen. Es handelt sich um 28 Gewerberäume, drei Wohnungen und neun Gebäuden - um insgesamt 40 Einheiten mit einer Fläche von insgesamt 2.171 m2. Rückerstattet wurden 187 m2 unbebautes Bauland, 376 ha Ackerland und 2,1 ha Wälder, berichtet das Portal Agronews.
Die Agentur für Restitution hat laut Worten des Geschäftsführers Strahinja Sekulic in mehreren Dutzenden Fällen die Rückerstattung des enteigneten Eigentums beschlossen. Die gerichtliche Rehabilitierung bedeutet nicht, dass das enteignete Vermögen automatisch zurückerstattet wird. Die Gründe für die Rehabilitierung und für die Restitution sind nicht immer gleich, unterstrich Sekulic.
- Die Restitution betrifft das Vermögen, und die Rehabilitierung Entscheidungen, welche entweder den damaligen Gesetzen oder Zivilisationsstandrads widersprachen. Das Recht auf die Rückerstattung des enteigneten Vermögens haben ausschließlich Personen der deutschen Volkszugehörigkeit, die zu den Besatzungstruppen nicht gehörten und keine Kriegsverbrechen begingen - so Sekulic.
- So etwas wurde ansonsten nirgendwo Anders in Europa getan. Serbien ist das einzige Land in Europa, das Volksdeutschen, die weder in den Besatzungstruppen gedient, noch Kriegsverbrechen begangen haben, das enteignete Vermögen zurückerstattet. Der Gesetzgeber hat das sehr klar definiert. Angehörige der Besatzungstruppen und ihre Erben haben kein Recht auf das enteignete Vermögen - so Sekulic.
Die Agenutr für Restitution kann aufgrund der verfügbaren Dokumentation bzw. der Archive von BIA (Nachrichtendienst der Republik Serbien), der Streitkräfte Serbiens u.a. feststellen, ob es sich um Nachkommen von Angehörigen der Besatzungstruppen geht oder nicht. Im Einklang damit wird die Entscheidung über die Restitution getroffen, unabhängig davon, ob sie gerichtlich rehabilitiert worden sind oder nicht, berichtet das Portal Agronews.