VESIC: Vorübergehende Maßnahme des Gerichts betrifft nicht den Bau der Gondelbahn
Der stellvertretende Bürgermeister Goran Vesic gab heute bekannt, dass die vorläufige, vom Verwaltungsgericht beschlossene Maßnahme, nicht den Bau der Gondelbahn, sondern die vorläufige Baugenehmigung für die Durchführung archeologischen Untersuchungen seitens dem Archeologischen Instituts der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste betrifft.
- Um die Gondelbahn zu bauen, müssen wir zunächst archäologische Untersuchungen durchführen - heißt es in einer Mitteilung von Vesich für die serbische Nachrichtenagentur Tanjug.
Gestoppt seien, laut seinen Worten, die archäologischen Untersuchungen worden, und "gestern wurden falsche Information darüber veröffentlicht, dass der Bau der Gondelbahn gestoppt wurde".
- Für den Bau der Gondelbahn wurde bisher keine Baugenehmigung erteilt, und der Bau konnte deshalb keinesfalls gestoppt werden - unterstreicht Vesic und fügt hinzu, dass die Stadt Belgrad, die Republik Serbien und das öffentliche Unternehmen "Skijalista Srbije" jede Entscheidung des Gerichts einhalten und die Gondelbahn im Einklang mit den Gesetz bauen würden.
Und solche Entscheidung sei, seiner Meinung nach, bisher nirgendwo in der Welt von einem Verwaltungsgericht getroffen worden.
Wenn wir uns von solcher Logik und Praxis leiten lassen, heißt es, dass Serbien niemals Viminacium haben würde und es in Rom beispielsweise keine römischen Ausgrabungen geben würde.
- Wir werden diese Entscheidung jedenfalls respekteiren und erwarten, dass das Gericht diesen absurden Streit so schnell wie möglich lösen wird - so der stellvertretenden Bürgermeister.