Anmeldeschluss für E-Mail-Adressen ist der 1. Oktober 2019
Die Agentur für Handelsregister weist bereits registrierte Unternehmen darauf hin, dass die Registrierungsfrist für eine E-Mail-Adresse nach dem Unternehmensgesetzbuch der 1. Oktober 2019 ist.
Unternehmen, Vertretungen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen müssen ein Registrierungsformular für die Änderung von Daten (Pflichtangaben) und einen Nachtrag 31 ausfüllen, und Unternehmer müssen ein ausgefülltes Registrierungsformular für die Änderung von Daten (Pflichtangaben) und einen Nachtrag Nr. 16 einreichen.
Neben dem Registrierungsformular müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden, und der Registrierungsprozess ist kostenlos, so die Agentur für Unternehmensregister auf ihrer Website.