Einreise nach Serbien aus geschäftlichen Gründen mit vorheriger Benachrichtigung der Handelskammer und Bereitstellung von Tests innerhalb von 24 Stunden
Quelle: Tanjug
Donnerstag, 21.01.2021.
15:15
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(FotoPressmaster/shutterstock.com)
Die Handelskammer von Serbien wird die Ankündigung des Überschreitens der Staatsgrenze unverzüglich und spätestens 24 Stunden vor dem erwarteten Überschreiten der Staatsgrenze an die Grenzpolizeiverwaltung weiterleiten, heißt es in den geänderten Richtlinien für die Umsetzung der Beschränkung der Einreise nach Serbien für Personen aus den von der COVID-19-Epidemie betroffenen Staaten, die vom Gesundheitsministerium verabschiedet wurden.
Wird ein negativer RT-PCR-Test oder ein SARS-CoV-2-Antigen-Test nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Überschreiten der Staatsgrenze eingereicht oder ist der Test positiv, so informiert die Kammer das zuständige öffentliche Gesundheitsinstitut (nach Gebiet) davon unverzüglich.
Die geänderten Leitlinien traten am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Die neuen Verfahren gelten nicht für Personen aus Albanien, B&H, Bulgarien, Montenegro und Nordmazedonien. Nach einer früheren Entscheidung dürfen sie ohne PCR-Test nach Serbien einreisen.
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