Niederländische KLM führt tägliche Flüge auf der Strecke Amsterdam-Belgrad ein
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Illustration (FotoPixabay / ABeijeman)
Gemäß der am 1. Juni in Kraft getretenen Verordnung der niederländischen Regierung sind Passagiere auf der Durchreise über den Flughafen Schiphol in Amsterdam nicht mehr verpflichtet, einen negativen PCR-Test vorzulegen und sind von der Verpflichtung zum Schnelltest auf Covid-19 befreit.
Die Transitpassagiere, auf die sich die Verordnung bezieht, müssen den Flughafen innerhalb von mehreren Stunden, höchstens 24 Stunden, verlassen und dürfen die Transitzone des Flughafens nicht verlassen. Verlässt ein Passagier während des Transfers das Flugzeug, ist dieser Passagier verpflichtet, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
KLM empfiehlt allen Passagieren, die Einreisebedingungen in die Länder, in die sie reisen, vor der Abreise zu überprüfen, was sie auf der speziellen Seite KLM TravelDoc auf der Website des Unternehmens tun können.
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