Firmengründungsanträge in Serbien ab 17. Mai ausschließlich elektronisch
Quelle: eKapija
Donnerstag, 11.05.2023.
14:19
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Abbildung (Fotoeverything possible/shutterstock.com)
– Im Einklang mit den vom Wirtschaftsministerium initiierten Änderungen des Gesetzes über das Registrierungsverfahren bei der serbischen Agentur für Unternehmensregister aus dem Jahr 2021 ist die SBRA verpflichtet, Anträge auf Gründung von Unternehmen ausschließlich in elektronischer Form anzunehmen, was auch im Einklang mit dem Konzept des E-Governments und der Digitalisierung der Abläufe in der gesamten Wirtschaft steht, heißt es in der Pressemitteilung.
Damit entfällt praktisch die Möglichkeit, den Antrag auf Gründung einer Gesellschaft in Papierform bei der Agentur für Unternehmensregister einzureichen.
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Serbische Agentur für Unternehmensregister
Wirtschaftsministerium
SBRA
Anträge auf Unternehmensgründung
Anträge auf Gründung von Geschäftseinheiten
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