Sserbische Regierung hat einen neuen Vorschlag für das Gesetz über die Verwaltung öffentlicher Unternehmen angenommen

Quelle: eKapija Donnerstag, 03.08.2023. 11:16
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Gebäude der Regierung Serbiens (FotoShutterstock/Martyn Jandula)Gebäude der Regierung Serbiens
Die Regierung verabschiedete das Gesetz über die Verwaltung öffentlicher Unternehmen im Eigentum der Republik Serbien, das die Umsetzung der Staatseigentumspolitik und des Managements in öffentlichen Unternehmen im Eigentum der Republik regelt. In der Mitteilung der Regierung heißt es, es handele sich um einen neuen Gesetzentwurf, da der Präsident Serbiens den vorherigen aus dem parlamentarischen Verfahren zurückgezogen habe. Anschließend seien öffentliche Konsultationen mit Vertretern öffentlicher Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie Wirtschaftsjournalisten organisiert worden.

- Der Grund für die Verabschiedung dieses Gesetzes ist nicht die Privatisierung bestehender öffentlicher Unternehmen, im Gegenteil, das Ziel ist ihre Stärkung, Korporatisierung und bessere Verwaltung mit der Absicht, bessere Geschäftsergebnisse zu erzielen. Außerdem sieht das Privatisierungsgesetz vor, dass der Gegenstand der Privatisierung weder natürliche Ressourcen noch Güter des allgemeinen Gebrauchs noch Güter von allgemeinem Interesse sein dürfen, heißt es in der Mitteilung.

Der Gesetzentwurf gilt für Aktiengesellschaften (serbisch: AD) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (serbisch: DOO), bei denen die Republik Serbien Mitglied ist, d. h. ein Anteilseigner mit mehr als 50 % des Grundkapitals des Unternehmens, oder die Kontroller auf einer anderen Basis hat.

Der Pressemitteilung zufolge gelten auch bestimmte Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs für die Minderheitskapitalgesellschaft – sie beziehen sich auf die Rechte und Pflichten des Vertreters der Republik Serbien in der Versammlung der Minderheitsgesellschaften sowie auf die Bedingungen, die er erfüllen muss, um zu ernannt zu werden, die Entlassungsbedingungen, die Verpflichtung zur Berufsausbildung usw.

Nach Angaben der Regierung beziehen sich die bedeutendsten Änderungen auf die zentralisierte Eigentumsverwaltung, und das Wirtschaftsministerium wird die staatliche Verwaltungseinheit sein, die die zentralisierte Eigentumsfunktion wahrnimmt, mit Ausnahme im Energiebereich.
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