Änderungen des Gesetzes über Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern in Kraft getreten

Quelle: eKapija+ Donnerstag, 24.08.2023. 10:22
Kommentare
Podeli
Abbildung (FotoShutterstock/Kinga)Abbildung
Die Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern sind in Kraft getreten. Folgende Änderungen wurden verabschiedet:

1. Elektronische Antragstellung

Es ist nun möglich, Anträge für befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen elektronisch einzureichen. Das Innenministerium der Republik Serbien (MUP RS) entscheidet über diese Anträge innerhalb von 15 Tagen.

2. Einheitliche Arbeitserlaubnis

Es ist vorgesehen, dass das Innenministerium der Republik Serbien eine einheitliche befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und der Möglichkeit der Verlängerung um den gleichen Zeitraum erteilt. Antragsberechtigt sind neben den Arbeitnehmern auch die Arbeitgeber.

3. Zusammenführung der Verfahren

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden die bisher getrennten Verfahren zur Erteilung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst, das ausschließlich vor dem Innenministerium (MUP) durchgeführt wird.

4. Frist für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

Die Antragsfrist bezieht sich auf einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ab dem Datum der Einreise. Es ist ebenfalls vorgesehen, dass Ausländer, denen ein Daueraufenthalt in Serbien gewährt wurde, die Möglichkeit haben, frei zu arbeiten, ohne eine persönliche Arbeitserlaubnis zu benötigen.

5. Vereinfachtes Verfahren für bestimmte Gruppen von Ausländern

Die Änderungen sehen ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Kategorien von Ausländern vor, die einen befristeten Aufenthalt beantragen, wie z.B. Studenten, Wissenschaftsforscher, Volontäre und andere. Sie müssen für die Dauer ihres Aufenthalts in Serbien keine Einkünfte und keine Krankenversicherung nachweisen.


6. Recht auf Arbeit ohne Arbeitserlaubnis


Die Gesetzesänderungen legen eindeutig fest, dass bestimmte Kategorien von Ausländern in Serbien ohne spezielle Arbeitserlaubnis arbeiten dürfen, einschließlich derjenigen, denen ein befristeter Aufenthalt auf der Grundlage von Immobilienbesitz oder Familienzusammenführung mit einem serbischen Staatsbürger gewährt wurde.

Nähere Informationen zu den genannten Gesetzesänderungen finden Sie im TSG Newsletter Nr. 131, verfasst von unserer Kollegin Teodora Veruović. Für Fragen zu den Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.