Verordnung über die Bedingungen für die Lieferung und Versorgung mit elektrischer Energie beschlossen – Erste Anträge zur Erstellung einer Anschlussstudie müssen bis zum 1. Dezember eingereicht werden

Quelle: eKapija Mittwoch, 04.10.2023. 21:25
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(Fotojaroslava V/shutterstock.com)
Auf der Sitzung am 28. September verabschiedete die serbische Regierung die Verordnung über die Bedingungen für die Lieferung und Versorgung mit elektrischer Energie. Die Verordnung legt unter anderem die Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für den Anschluss an das Übertragungsnetz, also das Verteilungssystem, fest.

Unter Berücksichtigung von mehr als 20 GW an Anfragen von Windparks und Solarkraftwerken im Anschlussverfahren beim Übertragungsnetzbetreiber EMS wird erwartet, dass die neue Verordnung Ordnung in das System bringt. Wie aus dem Entwicklungsplan hervorgeht, den EMS der Energieagentur vorgelegt hat, kann das Übertragungssystem Serbiens derzeit 5.800 MW variabler elektrischer Energiequellen ausgleichen.

Zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Anschluss des Bauwerks, das an das Übertragungsnetz angeschlossen wird, oder des Teils des Verteilungsnetzes, der vom Betreiber des Übertragungsnetzes verwaltet wird, ist eine Anschlussstudie einzureichen, heißt es in der Verordnung. Die Bestimmungen gelten auch für die eingeleiteten Verfahren zur Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Vorbereitung der Studien zum Anschluss an das Übertragungssystem, also das Verteilungssystem.

Die erste Frist zur Erstellung der Anschlussstudie beginnt am 20. Dezember 2023 und dauert bis zum 20. April 2024. Der Antrag auf Unterzeichnung der Vereinbarung zur Erstellung der Anschlussstudie ist spätestens bis zum 1. Dezember 2023 einzureichen.

Obligatorische Bankgarantien – 25.000 EUR pro MW Strom

Der Antragsteller des Antrags auf Erstellung der Anschlussstudie hat außerdem einen Nachweis über die Hinterlegung der Mittel für die Kosten der Erstellung der Anschlussstudie vorzulegen.

Die eingezahlten Mittel belaufen sich auf 50.000 Euro für die Anlagen der Erzeuger, deren gewünschte Leistung kleiner oder gleich 50 MW ist, sowie für die Anlagen der Abnehmer und Stromspeicher.

Die Höhe der eingezahlten Mittel erhöht sich für Erzeugeranlagen um 400 Euro je MW, wenn die beantragte Leistung der Erzeugeranlage über 50 MW bis 100 MW liegt; um 300 Euro je MW, wenn die beantragte Leistung mehr als 100 MW bis 250 MW beträgt; um 200 Euro je MW, wenn die beantragte Leistung mehr als 250 MW beträgt.

Die Höhe der eingezahlten Mittel für den Käufer, der ein Produktionsmodul von bis zu 16 MW an seine internen Anlagen anschließt, ohne Einspeisung in das Transfersystem, beträgt 15.000 Euro.

Nach dem ersten Zeitraum zur Erstellung der Anschlussstudie, der am 20. Dezember 2023 beginnt und bis zum 20. April 2024 dauert, erstellt der Betreiber des Übergabesystems jedes Jahr in zwei Abständen Studien über den Anschluss von Anlagen an das Übergabesystem, vom 1. März bis 30. Juni und vom 1. September bis 31. Dezember, es sei denn, der Antragsteller ist ein strategischer Partner, dessen Antrag innerhalb der Fristen gemäß dem Gesetz zur Regelung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen gelöst werden muss.

Der Antragsteller, der den Antrag auf Erstellung der Anschlussstudie stellt, ist verpflichtet, eine Bankgarantie zu Gunsten des Betreibers des Übertragungsnetzes in Euro pro MW Leistung am in der Anschlussstudie festgelegten Standort des Anschlusses einzureichen - 25.000 EUR pro MW Leistung, innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Anschlussstudie.

Die Genehmigung für den Anschluss an das Übertragungssystem wird für die Dauer von drei Jahren erteilt und kann auf Antrag des Investors einmalig, höchstens jedoch für zwei Jahre, verlängert werden.

M. D.

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