Regeln für staatliche Beihilfen für den Bau neuer Hotels in Kurorten und in Belgrad veröffentlicht – Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf Subventionen hat
Quelle: eKapija
Dienstag, 21.11.2023.
10:46
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Abbildung (FotoShutterstock/Kevin George)
Für die Umsetzung der internationalen Fachausstellung EXPO Belgrad 2027 sind, wie bereits angekündigt, Investitionen in neue Unterkunftskapazitäten erforderlich.
Wer hat Anspruch auf Hilfe?
Der Staat stellt Gelder für Investitionsprojekte im Bereich der Hotelbeherbergung in Kur- und Luftkurorten bereit, deren Mindestwert 2 Millionen Euro beträgt und die die Beschäftigung von mindestens 30 neuen Mitarbeitern sicherstellen.
In der Region Belgrad wird der Staat auch Hoteliers unterstützen, die den Umbau oder die Erweiterung von Hotels planen, die als Dreisternehotels oder höher klassifiziert werden, über mindestens 50 Wohneinheiten verfügen und deren Mindestinvestitionswert 2 Millionen Euro beträgt.
Hoteliers müssen eine Beteiligung von mindestens 25 % der gerechtfertigten Kosten aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen, die keine staatlichen Beihilfen enthalten, sicherstellen.
Fristen für Bau und Beschäftigung
Anträge auf staatliche Beihilfen sind bis Ende 2024 möglich.
Die Frist für die Umsetzung des Projekts und die Einstellung neuer Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben in den Kur- und Luftkurorten beträgt bis zu drei Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Mittelzuweisung. Wie in der Verordnung festgelegt, kann die Laufzeit nach Abschluss des Vertrags über die Zuweisung von Fördermitteln um höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn der Rat für Wirtschaftsentwicklung der Ansicht ist, dass die Umstände vorliegen, die eine Verlängerung der Laufzeit erforderlich gemacht haben zielgerichtet ist und die Fristverlängerung gerechtfertigt und zweckdienlich ist.
Bei Investitionen von besonderer Bedeutung beträgt die Frist für die Realisierung des Investitionsvorhabens und die Einstellung neuer Mitarbeiter im Zusammenhang mit diesem Investitionsvorhaben bis zu zehn Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Mittelzuweisung.
Für Investitionen in der Region Belgrad beträgt die Frist für die Umsetzung des Investitionsvorhabens zwei Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Zuweisung von Mitteln. Diese Frist kann nach Abschluss der Vereinbarung über die Zuteilung von Fördermitteln bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert werden.
Ausnahmsweise kann, wie in der Verordnung vorgesehen, die Frist zur Festlegung der Hotelkategorie bis zum 28. Februar 2027 verlängert werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Finanzminister Siniša Mali Ende Oktober angekündigt hat, dass der Staat den Bau neuer Hotels und den Wiederaufbau bestehender Hotels subventionieren wird, da Serbien für die EXPO 2027 an Unterkunftsmöglichkeiten mangelt.
Der Präsident des Wirtschaftsverbandes der Hotel- und Gastgewerbebranche Serbiens (HORES), Georgi Genov, sagte, dass Belgrad mehr Hotels brauche und dass die staatlichen Anreize für den Bau neuer Hotels aufgrund der internationalen Ausstellung EXPO 2027 ermutigend seien. Die Entscheidung darüber, ob investiert wird, liegt jedoch bei den Anlegern.
Übrigens hat der Staat bisher den Bau von Hotels in Kurorten und Klimaorten gefördert, und zwar für Investitionsprojekte im Bereich der Beherbergungsdienstleistungen, deren Mindestwert 2 Millionen Euro beträgt und die die Beschäftigung von mindestens 30 neue Mitarbeiter gewährleistet.
I. Ž.
Tags
HORES
Siniša Mali
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EXPO 2027
Hotelbau
Subventionen für den Hotelbau
Verordnung zur Festlegung von Kriterien für die Gewährung von Anreizen zur Gewinnung von Direktinvestitionen im Beherbergungssektor
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