Verabschiedung eines Dekrets über die duale Ausbildung und Zuschüsse für Arbeitgeber

Quelle: Nova ekonomija Sonntag, 31.12.2023. 14:02
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Abbildung (FotoDiego Cervo/shutterstock.com)Abbildung
Die serbische Regierung hat die Verordnung über die finanzielle Unterstützung der dualen Ausbildung verabschiedet, die vorsieht, dass Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Betrags der Netto-Mindestvergütung für Lernen durch Arbeit erhalten können, die sie Auszubildenden zahlen, die für Defizitberufe ausgebildet werden.

In dem Erlass über die finanzielle Unterstützung der dualen Ausbildung, den die Regierung kürzlich in der letzten Sitzung verabschiedet hat, heißt es, dass:

1. ein Teil der Vergütung für berufsbegleitendes Lernen subventioniert wird, die Arbeitgeber an Auszubildenden zahlen, die für Defizitberufe ausgebildet werden,

2. Schulen bei der Einschreibung von Schülern in duale defizitäre Bildungsprofile unterstützt werden.

Gemäß der Verordnung können Arbeitgeber einen Zuschuss in Form eines Teils der Vergütung für betriebliches Lernen erhalten, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent des Nettobetrags der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung für betriebliches Lernen mit dazugehörigen Beiträgen.

Art und Höhe der finanziellen Förderung sowie die Voraussetzungen für die Bewerbung richten sich nach dem von der Geschäftsstelle für Duale Ausbildung herausgegebenen Wettbewerb und dem Nationalen Qualifikationsrahmen entsprechend den verfügbaren Mitteln für jedes Schuljahr.

Sollten nach dem Wettbewerb zur Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber zur Vergütung arbeitsbezogenen Lernens nicht ausgeschüttete Mittel vorhanden sein, kann der Zuschuss in einer Höhe von mehr als 50 Prozent gewährt werden.


Die Höhe des Zuschusses, die Zahlungsart und -bedingungen sowie die Art und Weise der Berichterstattung über die Durchführung des Zuschusses werden im Wettbewerb und im Vertrag über die Mittelzuweisung festgelegt, den der Arbeitgeber mit dem Amt abschließt.

Nach dem Gesetz zur dualen Ausbildung wird die Berufsausbildungsvergütung einmal im Monat spätestens zum Ende des laufenden Monats für den Vormonat für jede Stunde, die für die Berufsausbildung aufgewendet wurde, in Höhe von mindestens 70 Prozent des Mindestarbeitspreises netto gezahlt.
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