Siemens stoppte die Ausschreibung für den Kauf von Straßenbahnen

Quelle: Forbes Srbija Donnerstag, 09.05.2024. 12:17
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Abbildung (FotoI.S./eKapija)Abbildung
Der Hersteller von Schienenfahrzeugen, das in Kragujevac ansässige Unternehmen Siemens Mobility (Siemens), hat die Ausschreibung für den Kauf von 25 Straßenbahnen in Belgrad gestoppt. Inoffiziellen Informationen aus dem Umfeld des Belgrader Verkehrsbetriebs GSP zufolge waren es Einwände von Siemens, die hinter der Entscheidung standen, die Ausschreibung vor Ablauf der Bewerbungsfrist auszusetzen, da sie ihre Rechte als potenzieller Bieter schützen wollten.

Die Benachrichtigung über den eingereichten Antrag auf Schutz der Rechte, d. h. über die Aussetzung des Verfahrens, wurde auf dem Portal für öffentliche Beschaffungen veröffentlicht, es ist jedoch nicht ersichtlich, wer die Beschwerde eingereicht hat. Quellen von Forbes Serbia zufolge geht es dagegen nicht nur um das oben genannte Unternehmen aus Kragujevac, sondern um mehrere andere potenzielle Bieter, die mit den Bedingungen der Ausschreibung unzufrieden sind, was die Öffentlichkeit vermuten lässt, dass der Auftrag an ein bestimmtes, bereits vereinbartes Unternehmen vergeben werden sollte – und viele sahen das türkische Unternehmen Bozankaya bereits als Gewinner.

Potenzielle Bieter äußerten Einwände gegen die Frist, die ihrer Meinung nach aufgrund der Mai- und Osterferien zu kurz sei, und forderten eine Verlängerung um mindestens 14 Tage. Einer der Einwände war auch, dass die gesamte Ausschreibungsdokumentation in serbischer Sprache veröffentlicht wurde und es außer dem bereits erwähnten Siemens keine anderen Hersteller von Schienen- und Straßenbahnfahrzeugen in Serbien gibt, was zu dem Schluss führt, dass diese Ausschreibung Elemente internationaler Natur hat und dass die Frist aufgrund der Übersetzung in andere Sprachen und anspruchsvolle spezifische Unterlagen erweitert werden muss.


Bieter beschwerten sich auch über die Kriterien zur Bewertung der Angebote und forderten eine Änderung der Bedingungen, insbesondere derjenigen bezüglich der Liefertermine. In einer der Beschwerden, die mit dem Satz „als Wirtschaftsbeteiligter, der beabsichtigt, an diesem öffentlichen Beschaffungsverfahren teilzunehmen“ beginnt, schrieb die beschwerdeführende Partei, dass ihrer Ansicht nach der öffentliche Auftraggeber, das öffentliche Unternehmen GSP Beograd, durch die klare und unumstößliche Vorgabe bestimmter spezifischer Bedingungen den Wettbewerb beschränkt und Bieter diskriminiert habe, was einen Verstoß gegen die Grundsätze des öffentlichen Beschaffungsverfahrens darstelle, nämlich den Grundsatz der Gewährleistung des Wettbewerbs und des Diskriminierungsverbots sowie den Grundsatz der Gleichheit der Wirtschaftsbeteiligten bzw. der Bieter.
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