Seit dem Start des Portals für ausländische Staatsbürger wurden mehr als 30.000 Einzelgenehmigungen für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit ausgestellt
Quelle: eKapija
Donnerstag, 07.11.2024.
10:16
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Abbildung (FotoPressmaster/shutterstock.com)
In diesem Februar hat das Amt für IT und elektronische Regierung in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, dem Außenministerium, dem Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und Sozialpolitik und der Nationalen Arbeitsagentur das Portal für ausländische Staatsbürger entwickelt und in Betrieb genommen, das einen neuen elektronischen Dienst zur Einreichung von Anträgen auf eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsbürger in der Republik Serbien ermöglicht, erinnert die Pressemitteilung.
Ein Antrag auf eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann von einem ausländischen Staatsbürger oder einem Arbeitgeber im Namen eines ausländischen Staatsbürgers ausschließlich elektronisch auf dem Portal für ausländische Staatsbürger eingereicht werden.
- Wenn der Antrag von einem ausländischen Bürger selbst gestellt wird, muss dieser über ein Konto auf dem elektronischen Identifizierungsportal verfügen. Wenn der Antrag von einem Arbeitgeber gestellt wird, muss dieser als juristische Person ein offenes Konto auf dem eUprava-Portal haben und der gesetzliche Vertreter muss über ein registriertes Konto verfügen. Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person muss sich lediglich beim eUprava-Portal anmelden und eine Person autorisieren, im Namen dieser juristischen Person einen Antrag auf eine Einzelgenehmigung zu stellen, indem er ihr die Rolle „Arbeiten mit ausländischen Bürgern“ zuweist – erklärte der Direktor des Amtes, Mihailo Jovanović.
Im Portal für ausländische Bürger ist es möglich, ein Visum C zu beantragen, also ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, das für touristische, geschäftliche und andere Reisen sowie für eine, zwei oder mehr Einreisen in die Republik Serbien ausgestellt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Visum D zu beantragen, also ein Visum für einen Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen, das aufgrund einer Beschäftigung, Ausbildung, Familienzusammenführung etc. ausgestellt wird.
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Amt für IT und eGovernment
Mihailo Jovanović
Einzelerlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für ausländische Staatsbürger
Visum C
Visum D
Portal für ausländische Staatsbürger
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