Änderungen der Gesetze über Musikgebühr, Verzugszinsen und Privatisierung beschlossen
Das Parlament Serbiens hat am Samstag (15. Dezember 2012) mehrere Wirtschaftsgesetze beschlossen, unter anderem, die Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Rechte, durch welche die Musikgebühr für Handwerker abgeschafft und für das Gastgewerbe verringert wird.
Die Musikgebühr für das Gastgewerbe wird künftig von der Fläche des Objekts und seiner geographischen Lage abhängen.
Die Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien ist verpflichtet, die Arbeit aller Sender zu überwachen und festzustellen, wie oft die Lieder eines Künstlers gespielt werden.
Nach den bescholossenen Änderungen des Gesetzes über Verzugszinsen sollte sie künftig einmal jährlich und abhängig von dem Leitzins der Zentralbank Serbiens plus acht Prozentpunkte bestimt werden.
Das Parlament hat Änderungen des Gesetzes über Privatisierung beschlossen, die die Zwangsvollstreckung gegen eben umstrukturierten und zu privatisierenden Unternehmen verbieten, sowei Änderungen des Gesetzes über Entwicklungsfonds, um diese Institution zu deblockieren.
Abgeschlosen wurden auch Änderungen des Gesetzes über Versicherungswesen, die die Frist für die Trennung der Lebens- von der Nichtlebensversicherung um zwölf Monate bzw. bis 31. Dezember 2013 verlängern.