Neue Steuern ab 2014 - Steuer auf Nutzungsrecht

Quelle: Beta Freitag, 12.07.2013. 14:15
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Der Vermögenssteuer unterliegen ab Anfang 2014 alle Unternehmen, die Vermögenswerte nur nutzen, abgesehen davon, ob sie das Eigentumsrecht daran haben, gab heute in Belgrad die Beraterin des serbischen Finanzministers, Milica Bisic, bekannt.

- Zu Vermögenssteuerpflichtigen gehören alle, die Vermögenswerte besitzen oder nutzen. Die Zahlung von Steuern kann die Grundlage für den Erwerb des Eigentumsrechts sein - sagte sie an einer Pressekonferenz über die Reform der Vermögenssteuer in Serbien, die die Ständige Konferenzs der Städte und Gemeinden (SKGO) im Kongresszentrum "Sava" in Belgrad veranstaltete.

Durch Abänderung des Gesetzes über Vermögenssteuer will der Staat die Gebühr für die Nutzung des Baulandes in die Vermgenssteuer integrieren und die Steuerbelastung an der wirtschlichen Kraft der Steuerpflichtigen anpasen, unterstrich Bisic.

Das abgeänderte Gesetz über Vermögenssteuer tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Das Gesetz sollte die Gewissheit und Vorhersagbarkeit der Kosten erhhen und die administrativen Kosten senken.

Steuerpflichtige sollten selbst den Marktwert schätzen lassen und sie werden für diese Einschätzung verantwortlich sein, präzisierte Bisic.

Der Assitent des Generalsekretärs der SKGO für Finanzen, Aleksandar Bucic, ist der Meinung, dass man mit den positiven Effekten des neuen Gesetzes über Vermögenssteuer sowie mit der Erhöhung der Haushaltseinnahmen aus dieser Quelle rechnen kan.

Man muss aber auch die Tatsach berücksichtigen, dass dadurch die Gebühr für die Nutzung des Baulandes abgeschafft wird, etwas was der öffentlichen Hand 15 Mrd. Dinar jährlich erbrachte.

Bis Ende des Sommers wird die SKGO über eine präzisere Analyse und Details verfügen, die Effekte des neuen Gesetzes zeigen sollten, so Bucic.

Alexandar Grunauer, Projektleiter der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) für kommunale Wirtschaftsförderung, unterstreicht, dass seine Organisation Kommunen bei der Steuererhebung sowie bei der Registrierung der unregistrierten Vermgenswerte helfen will.

- Um Kommunen zur Erhöhung der Effizienz und des Umfangs der erhobenen Vermögenssteuer zu helfen, sicherten wir einen Fonds von einer Mio. sFr, die sie nicht zurückzahlen müssen - sagte er.

In Zusammenarbeit mit der Schweizer Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit (SDC) beschloss die GIZ, der erfolgreichsten Kommune aufgrund des erwähnten Kriteriums 400.000 sFr zu spenden, der zweitbesten 300.000, der dritten 150.000, der vierten 100.000 und der fünften 50.000 sFr.

- Wir erwarten, dass Kommunen und Städte schon Ende des nächsten Jahres über genannte Summen verfügen werden, die zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollten - so Grunauer.

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