EuGH drängt auf Entscheidung über Anbau von GV-Mais
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) drängt nun die EU-Kommission zur Fortsetzung des Verfahrens. Ob der Anbau des GV-Mais 1507 von Pioneer den EU-Mitgliedstaaten erneut zur Genehmigung vorgelegt werden soll, will das Kollegium der EU-Kommissare am kommenden Mittwoch in Brüssel überlegen.
Schon im Vorfeld sorgt ein möglicher Vorschlag für Aufregung, da es sich um den in der EU umstrittenen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) handelt und nicht um die geläufigeren Einfuhren von GV-Futtermitteln.
Der Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg hält sich bedeckt. Die Kommission werde lediglich debattieren, wie sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagieren wolle, erklärte der Sprecher.
Der EuGH hatte im September die EU-Kommission zur Fortsetzung des Zulassungsverfahrens angemahnt. Pioneer beantragte die Genehmigung für den Anbau von 1507 im Jahr 2005. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette stimme 2009 ohne eindeutiges Votum ab und seitdem ruht der Fall.
Die EU-Kommission ging nicht, wie üblich, in die zweite Instanz, um nach erneutem Patt den Anbau zu genehmigen. Die Brüsseler Behörde möchte zunächst den EU-Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum für nationale GVO-Anbauverbote geben. Doch diese Initiative blockieren die EU-Länder.