Slowenien: Immobiliensteuer verfasshungswidrig

Quelle: Tanjug Sonntag, 30.03.2014. 23:46
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Auf dem Weg zur Konsolidierung des Staatshaushaltes hat Sloweniens Regierung einen schweren Rückschlag erlitten. Das Verfassungsgericht kam am Freitag (28. März 2014) zu dem Schluss, dass die im November gegen grossen politischen Widerstand durchgesetzte Immobiliensteuer gegen das Grundgesetz verstösst und deshalb aufgehoben werden muss.

Die seit Anfang Jahr gültige Steuer bildete das Kernstück eines Finanzpaketes, mit dem der Fehlbetrag im zentralen Staatshaushalt in diesem Jahr auf 2,9% des Bruttoinlandprodukts oder rund 1 Mrd. EUR gedrückt werden sollte.

Dieses Defizitziel erscheint nun schwer erreichbar. Mit dem Wegfall der bereits einkalkulierten Steuer klafft im Budget ein Loch von rund 180 Mio. EUR. Wie dieses Loch gestopft werden soll, ist unklar.

Die seit rund einem Jahr amtierende Ministerpräsidentin Alenka Bratusek erklärte nach dem Richterspruch, die als Alternative ins Auge zu fassenden Massnahmen würden weit schmerzhafter und unfairer ausfallen als die geplante Immobiliensteuer, die das Liegenschaftsvermögen erstmals einheitlich belastet hätte.

Die Koalition, die Parteien mit wirtschaftspolitisch höchst unterschiedlichen Ansichten vereint, will nun in den kommenden Tagen einen Plan B ausarbeiten.

Stein des Anstosses bei der Steuer, die diverse auf Grundbesitz erhobene Abgaben vereint hätte, ist nicht nur das zur Berechnung des Immobilienwertes herangezogene Modell, das als vage und mehrdeutig kritisiert wird.

Als rechtswidrig erachtet das Gericht auch die gleichmässige Aufteilung der Steuereinnahmen auf die nationale und die lokale Ebene, wobei die Einnahmen aus der Besteuerung von Grundbesitz zuvor schwergewichtig den lokalen Regierungen zugeflossen waren.

Es waren denn auch vor allem die Gemeindebehörden, die zusammen mit den Bauern und Gewerbetreibenden an vorderster Front gegen die Steuer opponiert hatten.

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