Beschäftigungsnachweise gehen ab dem 1. Januar 2015 in Geschichte ein - Künftig nur in elektronischer Form beim Pensionsfonds

Quelle: Blic Mittwoch, 30.07.2014. 15:37
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(FotoIvana Vuksa)
Die Beschäftigungsnachwese gehen in die Geschichte ein. Das neue Gesetz über Arbeit sieht vor, dass alle Angaben über die Beschäftigung, Pensions-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung künftig in die elektronische Datenbank des staatlichen Pensions- und Invalidenversicherungsfonds gespeichert werden.
Beschäftigungsnachweise in Papierform sollten am 1. Januar 2015 gewechselt werden.

- Alle Beschäftigungsnachweise, die man bis dieses Datum ausstellt, soltlen weiterhin für die Realisierung der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis genutzt werden - sagte Snežana Bogdanović aus dem Arbeitsministerium in einem Interview für "Blic".
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