Eigentumssteuer ersetzt Gebühr für die Nutzung des Baulandes
Das serbische Finanz- und Wirtschaftsministerium bereitet Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Eigentumssteuer, um die Finanzierung der Kommunen zu sichern, in Hinsicht darauf, dass die Gebühr für die Nutzung des Baulandes ab dem 1. Januar 2014 abgeschafft wird, kündigte heute die Fachberaterin im Finanzministerium, Milica Bisic an.
Die Gebühren für die Nutzung des Baulandes sind, ihrer Meinung nach, keine gute Steuerlösung, insbesondere in Hinsicht darauf, dass ihre Höhe von Gemeinde zu Gemeinde mehrfach variiert, sagte sie am Runden Tisch zum Theme "Abschaffung der Gebühr für die Nutzung des Baulandes", veranstaltet von der Serbischen Managerassoziation (SAM).
- Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes betreffen die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Eigentumssteuer. Das sollte künftig der Marktwert des Grundstücks sein, bewertet von der Gemeindeverwaltung - sagte Bisic.
Die Gemeinden sollten verpflichtet werden, mindestens einmal jährliche den Marktwert der Grundstücke nach Zonen bekannt zu geben, aufgrund deren juristische Personen die Eigentumssteuer selbst berechnen und entrichten sollten - erklärte Bisic.
Wenn es um die landwirtschaftlichen Nutzflächen geht, sagte Bisic, dass man auch in diesem Falle das Konzept des Marktwertes der Grundstücke anwenden wird. Die Gemeinden in der Wojwodina können, laut ihren Worten, mit der Erhöhung der Einnahmen durch die Anwendung der geänderten Gesetzes über Eigentumssteuer als bisher rechnen.