Kostenlose E-Mail-Registrierung bei der Agentur für Handelsregister bis zum 1. Oktober
Unternehmen, Vertretungen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Unternehmen, die bereits im Handelsregister eingetragen sind, haben bis zum 1. Oktober 2019 die Möglichkeit, eine kostenlose E-Mail zu registrieren. Danach ist der Service kostenpflichtig.
Die Registrierung per E-Mail ist eine Verpflichtung für Unternehmen, die sich aus dem Gesellschaftsrecht ergeben, das seit Oktober 2018 für die Gründung von Unternehmen gilt. Alle Unternehmen, die sich vor diesem Datum registriert haben, müssen diese Daten anmelden, wenn sie nicht bereits in das Handelsregister eingetragen sind.
Unternehmen müssen das Formular für Unternehmen (erforderliche Daten) und den Anhang Nr. 31 ausfüllen, während die Unternehmer ein ausgefülltes Anmeldeformular zur Änderung der Angaben zum Unternehmer (erforderliche Daten) und den Nachtrag Nr. 16 einreichen sollen.
Ausgefüllte Formulare können persönlich bei der Agentur für Handelsregister oder per Post gemäß dem Gesetz über das Registrierungsverfahren bei der Agentur für Unternehmensregister eingereicht werden.
Die Verpflichtung ergibt sich auch aus dem Gesetz zur Regelung des elektronischen Dokuments, auf dessen Grundlage die Agentur für Handelsregister die Entscheidung über die Registrierung der Gründung per E-Mail an die Unternehmen sendet, die eine elektronische Gründungsregistrierung einreichen, sowie aus anderen Mitteilungen, auf deren Grundlage die Agentur mit Unternehmen kommuniziert und Bürger, die andere von der Agentur angebotene elektronische Dienste wie die elektronische Übermittlung von Finanzberichten nutzen.